· 

Vorwürfe werden klargestellt

Liebe Herbornerinnen und Herborner,

 

derzeit scheint ein Thema Herborn zu bewegen: Die Bürgermeister-Stichwahl am 16. Juni und der derzeitige Wahlkampf mit meinem Mitbewerber Jörg Kring. Dem offenkundigen Unterstützerteam von Jörg Kring sage ich für Ihr Engagement um die „Aufklärung“ der Geschehnisse rund um meinen Wahlkampf und die „Hinweise“ aus dem Rathaus ein aufrichtiges Dankeschön. Die aktuellen Veröffentlichungen aus dem Rathaus, insbesondere von Herrn Bürgermeister Benner, geben mir nun die Möglichkeit, anders als bei der Podiumsdiskussion in Merkenbach am 21. Mai, offiziell und umfänglich darauf einzugehen. Da es sich um eine Personalangelegenheit des Rathauses handelt, kann ich anders als zuvor nun aufgrund des offiziellen Schreibens des Bürgermeisters bzw. Magistrats (ich gehe davon aus, dass der gesamte Magistrat auch in die Darstellung einbezogen wurde, wenn nicht, fände ich es mehr als bedenklich) Stellung beziehen und den Sachverhalt darlegen. Schon jetzt weise ich darauf hin, dass es eine Zeugin gibt, die das Gespräch mit einem Bediensteten der Stadt, um das er am Rande des Neujahrsempfangs der Stadt Herborn am 26. Januar 2019 gebeten hatte, bestätigen kann. Hierauf wird weiter unten näher eingegangen. Eine detaillierte schriftliche Erklärung auch der Zeugin mit Nennung der Namen liegt vor. Analog zur offiziellen Pressemitteilung der Stadt Herborn wird auch von mir auf Nennung von Klarnamen in der Öffentlichkeit verzichtet.

 

Zuvor sind mir einige Klarstellungen wichtig: Anders als von einigen Kommentatoren in den sozialen Netzwerken dargestellt, war mir zu keinem Zeitpunkt daran gelegen, aus den aus meiner Sicht für einen Bediensteten der Stadt unwürdigen und haltlosen Äußerungen mir gegenüber, von denen ich mich tatsächlich unter Druck gesetzt fühlte, politisches Kapital für meinen Wahlkampf zu schlagen. Ich hätte sonst bereits im Frühjahr dagegen vorgehen können. Die Frage während der Podiumsdiskussion des Herborner Tageblatts am 21. Mai war weder von mir initiiert noch von mir gewünscht. In meinem Wahlkampf geht es mir ausschließlich darum, den Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen, wie ich mir die gemeinsame Zukunft von Herborn vorstelle. Ich möchte mit Sachthemen und meiner Person die Menschen für mich gewinnen und von meiner Person überzeugen und mit nichts anderem! Ich habe genug positive Argumente, die einen Negativ-Wahlkampf für mich entbehrlich machen. In diesem Zusammenhang verwehre ich mich gegen die von Jörg P. in seinem Video vom 5. Juni 2019 bei Facebook öffentlich getätigten Aussagen und folgenden Kommentare, mit denen er mich als „Denunziantin“, „Beschuldigte“ (dies bedeutet, dass wegen einer Straftat gegen mich ermittelt werden würde) und „Beklagte“ (ein Begriff aus dem Zivilrecht, gemeint ist hier wohl Angeklagte, gegen die in einem Strafverfahren vor Gericht Anklage erhoben wurde) tituliert. Einige dieser Kommentare sind mittlerweile schon wieder gelöscht. Dabei überschreitet er nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern auch des juristisch vertretbaren erheblich – bei gleichzeitiger Einforderung fairer Wahlkampfführung. Sehr verwundert bin ich auch über die schnelle Antwort von Bürgermeister Benner auf die Anfrage von Herrn P. Schließlich hätte er schon vor über zwei Wochen als Leiter der Verwaltung die Sache aufklären können. Für ein Gespräch hätte ich gerne zur Verfügung gestanden, wenn vor der Wahl am 26. Mai ein Interesse von offizieller Seite bestanden hätte. Stattdessen mischt sich der zur Neutralität verpflichtete Bürgermeister der Stadt Herborn – hoffentlich um die möglichen Konsequenzen wissend - in den Wahlkampf zur Bürgermeister-Stichwahl ein, in dem er ohne jegliche Rücksprache oder Anhörung meinerseits mich direkt oder indirekt der Lüge bezichtigt. Im Gegensatz dazu, fand nach eigener Mitteilung, Herr P. sowohl beim Bürgermeister als auch bei Magistratsmitgliedern Gehör.

 

Da auch Jörg Kring unmittelbar nach der Wahl am 26. Mai als erste Reaktion im Interview mit mittelhessen.de allen Mitbewerbern für einen fairen Wahlkampf dankte, wundere ich mich über die nun kursierende Darstellung. Es stellt sich die Frage, ob es sich hier um ein Wahlkampfmanöver handelt?

 

Dabei erlaube ich mir meine Verwunderung darüber, dass das Schreiben von Herrn Bürgermeister Benner mit Datum vom 7. Juni schon am Mittag desselben Tages vom vermeintlichen Empfänger P. auf einem Foto bei Facebook veröffentlicht wurde. Von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern wurde ich darauf hingewiesen, dass das Schreiben über keine 2-fach-Falz und „Versand-Spuren“ verfüge. Aufgefallen ist zudem, dass das Papier Wellen aufweist, die darauf schließen lassen, dass es frisch über die heißen Walzen eines Druckers gelaufen sei. An diesen Spekulationen möchte ich mich aber nicht weiter beteiligen. Ich bin froh, dass der Bürgermeister dermaßen schnell arbeitet, dass ein Schreiben eines Bürgers innerhalb eines Tages beantwortet und ihm unmittelbar offenbar durch Boten zugestellt wird.

 

Zum Schreiben von Bürgermeister Benner mit Datum des 7. Juni 2019 und der veröffentlichten Pressemitteilung des Magistrats im Herborner Tageblatt am 8. Juni 2019 stelle ich wie folgt klar:

 

Hausverbot:

 

Ein Hausverbot im Sinne des strafrechtlichen Hausverbots hat es, wie seitens des Herrn P. behauptet wird, zu keiner Zeit gegeben. Dies wurde von mir auch nie behauptet. Dazu habe ich mich im Rahmen der Podiumsdiskussion auch schon geäußert und auf Anfrage eines Bürgers ausdrücklich klargestellt. Ich hatte lediglich die Auflage, mir für das Betreten von kommunalen Einrichtungen, welche ich im Rahmen des Wahlkampfes betrete, eine schriftliche Genehmigung des Bürgermeisters zu holen. Dies wurde von mir auch nie kritisiert.

 

Beiräte/Ortsbeiräte:

 

Am 26.01.2019 um 13:04 Uhr wurde ich zum Ende des Neujahrsempfangs der Stadt Herborn vom Wahlleiter der Stadt während der Unterhaltung mit einer Bekannten angesprochen. Er erklärte, in seiner Funktion als Wahlleiter etwas mit mir klären zu wollen und bat mich an den rückwärtigen Rand des Raumes.

 

Der Wahlleiter teilte mir mit, ich solle es unterlassen, die Gremien und Beiräte der Stadt Herborn anzusprechen und um Einladungen zu bitten. In einem Telefonat habe der Vorstand eines Beirates erklärt, ich hätte ihn angesprochen und um Einladung gebeten.

 

Tatsache ist, dass mich der Vorstand am 09.01.2019, gegen 16.00 Uhr, auf meinem Mobilfunkanschluss anrief und mich zur Sitzung des Beirates einlud. Zur Auswahl gab er mir die Termine 22.01.2019 und 29.01.2019. Letztlich einigten wir uns auf den 22.01.2019 um 15:00 Uhr.

 

Als ich am 22.01.2019 bei der Beiratssitzung erschien, wurde mir von dem Vorstand zwar die Teilnahme an der Sitzung ermöglicht, jedoch ein Redeverbot erteilt, an welches ich mich selbstverständlich hielt. Das Redeverbot erklärte er mir damit, dass er Anweisung aus der Verwaltung habe.

Als neuen Termin wurde mir der 09.04.2019, 15:00 Uhr, genannt, da an diesem Termin auch Herr Kring Zeit hätte und an der Sitzung teilnehmen könnte. Zur Klarstellung: Ich bin von mir aus nicht mit dem Beirat in Kontakt getreten. Der Kontakt wurde von dort gesucht und ist nach gültiger Satzung auch nicht verboten.

 

Der Wahlleiter ergänzte, dass die Satzung des Beirates sicher so wäre, aber die Kontaktaufnahme meinerseits mit den Beiräten würde die Bürgermeisterwahl bei meinem Verhalten sehr schnell anfechtbar machen. Weil ich mich dadurch immer weiter unter Druck gesetzt fühlte, stellte ich ihm mein Mobiltelefon für eine mögliche Auswertung der eingehenden und ausgehenden Anrufe zur Verfügung, was er allerdings ablehnte.

Im weiteren Verlauf erklärte er mir, dass ich die Ortsbeiräte ebenfalls nicht ansprechen dürfe, da sie Mitglieder der Stadtverwaltung seien. Er habe erfahren, dass ich in die Sitzung eines Ortsbeirates „gefunkt“ hätte, was nicht erlaubt sei. Er hielt mir vor, ich hätte dort nach Fragen zur Podiumsdiskussion gefragt. Kurz später sagte er, er hätte sich da vertan, der Ortsvorsteher habe ihn selbst nach Fragen zur Podiumsdiskussion gefragt.

 

Ich stelle fest: Die Ortsbeiräte wurden von mir und von einem Unterstützer vor dem 26.01.2019 angesprochen, um sie kennenzulernen. Hierbei ging es uns lediglich um ein bloßes Kennenlernen und einen Austausch – und keine aktive Mitwirkung in Gremien innerhalb von Tagesordnungen offizieller Sitzungen. Dies wurde auch so von uns verdeutlicht. Zudem stelle ich klar, dass ich selbst stellvertretende Ortsbeiratsvorsitzende in Guntersdorf bin.

 

Zum weiteren Verständnis: Als Kriminalbeamtin würde ich mich bei einer öffentlichen Falschaussage wegen Dienstvergehens der Gefahr eines dienstrechtlichen Disziplinarverfahrens mit entsprechender Sanktion aussetzen. Warum sollte ich das neben dem Risiko von Stimmverlusten tun?

 

Durch die veröffentlichte Stellungnahme des Bürgermeisters und die Initiative von Herrn P. ist es mir nun möglich, Transparenz herzustellen. Ich hoffe, ein Stück weit zur viel gewünschten „Aufklärung“ beigetragen zu haben, auf dass sich jeder nun sein eigenes Bild machen möge.